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Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­meine Geschäfts­be­din­gun­gen KOPFGARTEN OG

Kapuzin­er­straße 82a, 4020 Linz

  1. Anwend­barkeit der AGB

Die AGB regeln die Ver­trags­beziehun­gen zwis­chen KOPFGARTEN OG und dem / der Teilnehmer*in an Ver­anstal­tun­gen und dem Aus­bil­dung­spro­gramm der KOPFGARTEN OG, soweit zwis­chen den Ver­tragsparteien nichts Abwe­ichen­des schriftlich vere­in­bart wurde.

Mit der Anmel­dung zu ein­er Ver­anstal­tung der KOPFGARTEN OG erk­lärt sich der/die Teilnehmer*in aus­drück­lich mit den AGB ein­ver­standen.

  1. Gegen­stand

KOPFGARTEN OG bietet Ver­anstal­tun­gen und mod­u­lare Aus­bil­dung­spro­gramme im Bere­ich Men­tal- und Glück­strain­ing an und ver­mit­telt all­ge­me­ingültige Inhalte in dieser The­matik. Der/die Teilnehmer*in nimmt zur Ken­nt­nis, dass das Ange­bot der KOPFGARTEN OG auss­chließlich Lehrver­anstal­tun­gen bietet, die kein Ersatz für medi­zinis­che oder psy­chother­a­peutis­che Behand­lung sind.

Die/der Teilnehmer*in erk­lärt mit der verbindlichen Anmel­dung, dass sie/er geistig und kör­per­lich gesund ist und selb­stver­ant­wortlich an der Ver­anstal­tung teil­nehmen kann.

Das Erre­ichen eines Erfolges hängt wesentlich von der eigen­ver­ant­wortlichen und aktiv­en Mitar­beit des/der Teilnehmer*in ab und kann von der KOPFGARTEN OG nicht garantiert wer­den.

  1. Ver­tragsab­schluss

Die Anmel­dung zu ein­er Ver­anstal­tung erfol­gt auss­chließlich schriftlich, ist erst mit Bestä­ti­gung der Teil­nahme durch die KOPFGARTEN OG und Über­weisung der Kurs­ge­bühr durch den/die Teilnehmer*in gültig und kann ohne aus­drück­liche Zus­tim­mung der KOPFGARTEN OG nicht auf andere Per­so­n­en über­tra­gen wer­den.

Wenn nicht anders angegeben, gilt eine Min­destanwe­sen­heit von 80 % der jew­eili­gen Ver­anstal­tungszeit­en als Voraus­set­zung für die erfol­gre­iche Absolvierung und die Ausstel­lung ein­er Teil­nah­mebestä­ti­gung bzw. eines Lehrgangsz­er­ti­fikates.

  1. Preis­stel­lung

Der Leis­tung­spreis ist immer in Euro angegeben und enthält die geset­zlich fest­gelegte Mehrw­ert­s­teuer.

Im Zweifel oder bei wider­sprüch­lichen Angaben, gilt immer der auf www.kopfgarten.at für die jew­eilige Ver­anstal­tung angegebene Preis.

Der Ver­anstal­tung­spreis bezieht sich auf die in der Ver­anstal­tungs­beschrei­bung expliz­it ange­führten Leis­tun­gen. Die Ver­anstal­tung­spreise deck­en wed­er Näch­ti­gung noch Verpfle­gung der Teilnehmer*innen, es sei denn, in der Ver­anstal­tungs­beschrei­bung ist expliz­it eine davon abwe­ichende Aus­nahme geregelt.

Der Leis­tung­spreis ist vom Teil­nehmer, der Teil­nehmerin sofort nach Erhalt der Zahlungsauf­forderung ohne Abzug an das von der KOPFGARTEN OG genan­nte Kon­to zu über­weisen.

 

  1. Zahlungsverzug

Bei Nichtein­hal­tung der vere­in­barten Zahlungs­be­din­gun­gen behält sich die KOPFGARTEN OG die Ein­leitung eines Mah­n­ver­fahrens zur Ein­trei­bung offen­er und unbezahlter Rech­nungs- oder Teil­be­träge vor. Für den Fall eines Zahlungsverzuges durch den/die Teilnehmer*in stellt die KOPFGARTEN OG zusät­zlich zum offe­nen Betrag Mahn- und Inkas­sospe­sen in Höhe von 25 € pro Mah­nung in Rech­nung. Die KOPFGARTEN OG behält sich die Gel­tend­machung eines allfäl­li­gen darüber hin­aus gehen­den Schadens aus­drück­lich vor.

  1. Stornobe­din­gun­gen

Bei Stornierung der Anmel­dung oder der Teil­nahme durch den/die Teilnehmer*in wer­den bis 30 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung 10%, ab 30 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung 50 % und ab 7 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung 100% der Teil­nah­mege­bühr von der KOPFGARTEN OG ein­be­hal­ten, sofern der/die Teilnehmer*in keine/n Ersatzteilnehmer*in stellt. Diese/r Ersatzteilnehmer*in hat der Ziel­gruppe der Ver­anstal­tung zu entsprechen.

Bei Aus­fall oder Absage der Ver­anstal­tung durch die KOPFGARTEN OG wird der bere­its bezahlte Kurs­beitrag erstat­tet, nicht jedoch allfäl­lige andere Aufwen­dun­gen des Teil­nehmers, der Teil­nehmerin.

  1. Änderun­gen im Ver­anstal­tung­spro­gramm

Die KOPFGARTEN OG behält sich Änderun­gen von Kurszeit­en, Kurs­dauer, Ter­mi­nen, Sem­i­narorten, Trainer*innen sowie Ver­schiebun­gen im Ablauf­plan von Lehrgän­gen und Ver­anstal­tun­gen vor. Dem/der Teilnehmer*in erwächst dadurch kein Recht zum Rück­tritt vom Lehrgang oder der Ver­anstal­tung noch zur Min­derung der Lehrgangs- bzw. Ver­anstal­tung­spreise.

Der/die Teilnehmer*in kann für allfäl­lige Nachteile, die ihm/ihr aus solchen Änderun­gen entste­hen, von der KOPFGARTEN OG wed­er Haf­tung noch Schaden­er­satz oder son­stige Abgel­tun­gen ver­lan­gen.

  1. Haf­tungsauss­chluss

Die Teil­nahme an den Ver­anstal­tun­gen der KOPFGARTEN OG erfol­gt frei­willig und auf eigene Ver­ant­wor­tung und Gefahr der Teilnehmer*innen. Die KOPFGARTEN OG, die jew­eilige Kursleitung und/oder Trainer*innen und Hil­f­sper­son­al übernehmen keine Haf­tung für Fol­gen von Unfällen, Erkrankun­gen, Ver­let­zun­gen oder wie immer geart­ete Personen‑, Sach‑, Ver­mö­gens- oder Folgeschä­den, die im Rah­men von Ver­anstal­tun­gen oder Ver­anstal­tungspausen entste­hen.

Der/die Teilnehmer*in kann keine wie auch immer geart­eten Regress­forderun­gen an die KOPFGARTEN OG stellen.

  1. Auss­chluss von Ver­anstal­tun­gen

Ein/e Teilnehmer*in der/die im Rah­men ein­er Ver­anstal­tung durch sein oder ihr Ver­hal­ten den rei­bungslosen Ablauf der Ver­anstal­tung stört oder gefährdet, kann durch die KOFGARTEN OG oder deren Beauf­tragten von der Teil­nahme aus­geschlossen wer­den. Ein Anspruch auf Ersatz des Ver­anstal­tung­spreis­es beste­ht in diesem Fall nicht.

  1. Urhe­ber­rechtlich­er Schutz

Der/die Teilnehmer*in erwirbt mit der Teil­nahme an der Ver­anstal­tung und/oder dem Erwerb der Ver­anstal­tung­sun­ter­la­gen kein­er­lei Rechte am Werk. Sämtliche Ver­anstal­tung­sun­ter­la­gen, die dem/der Teilnehmer*in von der KOPFGARTEN OG zugänglich gemacht wer­den, dür­fen — auch nicht auszugsweise — ohne aus­drück­liche schriftliche Genehmi­gung der KOPFGARTEN OG wed­er dig­i­tal noch auf anderem Wege, wed­er ent­geltlich, noch unent­geltlich vervielfältigt oder veröf­fentlicht oder Drit­ten in irgen­dein­er Art und Weise zugänglich gemacht wer­den. Das Urhe­ber­recht verbleibt in allen Fällen bei der KOPFGARTEN OG.

  1. Ver­bot von Foto‑, Audio- und Videoaufze­ich­nun­gen

Sämtliche Foto‑, Audio- oder Videoaufze­ich­nun­gen durch Teilnehmer*innen sind unzuläs­sig.

  1. Schluss­bes­tim­mungen

Änderun­gen des Ver­trages und Abwe­ichun­gen von diesen AGB bedür­fen der Schrift­form; eben­so ein Abge­hen von dieser For­mer­forder­nis. Mündliche Nebenabre­den beste­hen nicht.

Soll­ten Teile dieser AGB, ein­schließlich dieser Klausel, unwirk­sam sein oder in Zukun­ft unwirk­sam wer­den, bleibt die Wirk­samkeit der übri­gen Teile unberührt. Für jene unwirk­samen oder unwirk­sam gewor­de­nen Teile wird die KOPFGARTEN OG dann eine wirk­same Regelung in Kraft set­zen, die den inhaltlichen und wirtschaftlichen Auswirkun­gen der unwirk­sam gewor­de­nen Regelung möglichst nahe kommt.

 

 

Teil­nah­mebe­din­gun­gen [für alle Ver­anstal­tun­gen ausgenom­men Vorträge]

Anmel­dung

Anmel­dun­gen, Umbuchun­gen sowie Stornierun­gen zu Ver­anstal­tun­gen wer­den nur schriftlich per E‑Mail oder über das Anmelde­for­mu­lar auf der Web­page ent­ge­gengenom­men. Der Sem­i­narplatz ist erst mit Ein­gang der Zahlung des Kurs­be­trages und Bestä­ti­gung der KOPFGARTEN OG gesichert.

Anmelde­schluss zu den jew­eili­gen Ver­anstal­tun­gen bis spätestens eine Woche vorher.

Anmelde­vo­raus­set­zung

Die/der Teilnehmer*in erk­lärt mit der verbindlichen Anmel­dung, dass sie/er geistig und kör­per­lich gesund ist und selb­stver­ant­wortlich am Ver­anstal­tung teil­nehmen kann.

Ver­anstal­tung­sort

Die Details zum im Ver­anstal­tung­spro­gramm genan­nten Ver­anstal­tung­sort wer­den bis eine Woche vor Beginn der Ver­anstal­tung bekan­nt gegeben.

Anwe­sen­heit­spflicht und Erlan­gung des Zer­ti­fikats

Es gel­ten fol­gende Voraus­set­zun­gen zur Erlan­gung des Zer­ti­fikates „Glückstrainer*In“:

Mod­ule 1 bis 6: Min­destanwe­sen­heit von 80 %

Mod­ul 7: verpflich­t­ende Teil­nahme

Ver­säumte Mod­ule 1 bis 6 kön­nen vor der verpflich­t­en­den Teil­nahme an Mod­ul 7 nur nach Maß­gabe vorhan­den­er Möglichkeit­en nachge­holt oder eingear­beit­et wer­den. Es beste­ht keine Garantie, dass eine Nach­holmöglichkeit gegeben ist. Im Einzelfall wird sich die KOPFGARTEN OG um eine kulante Lösung bemühen.

Stornobe­din­gun­gen

Bei Stornierung der Anmel­dung oder der Teil­nahme durch den/die Teilnehmer*in wer­den ab 30 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung 50 %, ab 7 Tage vor Beginn der Ver­anstal­tung 100% der Teil­nah­mege­bühr von der KOPFGARTEN OG ein­be­hal­ten, sofern der/die Teilnehmer*in keine/n Ersatzteilnehmer*in stellt. Diese/r Ersatzteilnehmer*in hat der Ziel­gruppe der Ver­anstal­tung zu entsprechen. Die KOPFGARTEN OG behält sich das Recht vor, benan­nte Ersatzteilnehmer*innen abzulehnen.

Bei Aus­fall oder Absage der Ver­anstal­tung durch die KOPFGARTEN OG wird der bere­its bezahlte Kurs­beitrag erstat­tet, nicht jedoch allfäl­lige andere Aufwen­dun­gen des Teil­nehmers, der Teil­nehmerin.

Änderun­gen im Ver­anstal­tung­spro­gramm

Die KOPFGARTEN OG behält sich Änderun­gen von Kurszeit­en, Kurs­dauer, Ter­mi­nen, Sem­i­narorten, Trainer*innen sowie Ver­schiebun­gen im Ablauf­plan von Lehrgän­gen und Ver­anstal­tun­gen vor. Dem/der Teilnehmer*in erwächst dadurch kein Recht zum Rück­tritt vom Lehrgang oder der Ver­anstal­tung noch zur Min­derung der Lehrgangs- bzw. Ver­anstal­tung­spreise.

Der/die Teilnehmer*in kann für allfäl­lige Nachteile, die ihm/ihr aus solchen Änderun­gen entste­hen, von der KOPFGARTEN OG wed­er Haf­tung noch Schaden­er­satz oder son­stige Abgel­tun­gen ver­lan­gen.

Gel­tung der All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB)

Für diese Ver­anstal­tung gel­ten die All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gung (AGB) der KOPFGARTEN OG.